Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Leistungen von STREET FOOD TRAILER CATERING. Entgegenstehenden oder zusätzlichen Bedingungen des Kunden wird widersprochen. Sie gelten nur, wenn sich STREET FOOD TRAILER CATERING schriftlich oder telefonisch mit ihnen in Kontakt tritt und eine Auftragsbestätigung in Form eines Vertrages zustande kommt.
2. Catering und Preise
Die angebotenen Preise sind Bruttopreise, STREET FOOD TRAILER CATERING ist ein Umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen und muss diese an das Finanzamt abführen.
3. Vertrag und Auftragsbestätigung
Der Vertrag kommt durch Sendung der Auftragsbestätigung im Form eines Vertrages zustande bzw. mit der Bezahlung der Anzahlung oder Gesamtzahlung.
Änderungen des Kunden bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung Mündliche Nebenabreden oder nachträgliche Änderungen / Ergänzungen zur Auftragsbestätigung sind nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
4. Leistungsumfang
Unser Leistungsumfang für alle Angebotene Caterings beinhaltet ein Trailer/Equipment Grundgebühr von 150€. Die Grundgebühr umfasst die Bereitstellung Des Trailer, Dekoration, 4 Stehtische mit schwarze Hussen und 50 km zum Veranstaltungsort und 2 STREET FOOD TRAILER CATERING Mitarbeiter. Über 50 Km bis zum Veranstaltungsort fällt ein Kilometerzuschlag von 0,50 Cent pro Kilometer an. Bei Veranstaltungen, die über die vereinbarte Zeit hinausgehen, berechnen wir einen Leistungszuschlag pro Stunde von 30€. Der Leistungszuschlag wird Ihnen nach Der Veranstaltung als Rechnung per E-Mail zugesandt. Für den Leistungszuschlag spielen Faktoren wie, mehr Gäste, mehr Caterings eine Rolle.
5. Rücktritt
Der Kunde ist, bis zu 4 Wochen vor dem vereinbarten Leistungstermin zum Rücktritt vom Auftrag berechtigt und erhält den Anzahlungsbetrag zurück. Erklärt er den Rücktritt früher als 14 Tage vor dem vereinbarten Leistungstermin, so werden 25% des vereinbarten Entgelts berechnet. Erklärt er den Rücktritt später als 14 Tage vor dem vereinbarten Leistungstermin, so werden 50% des vereinbarten Entgelts berechnet. Bei einem Rücktritt am Vortag oder am Tag der Veranstaltung, sind wir zur Berechnung von Stornokosten in Höhe von 100 % der Auftragssumme des Catering berechtigt.
Übt der Kunde sein Rücktrittsrecht nicht aus, so bleibt der Auftrag wirksam mit der Folge, dass der Kunde die vereinbarte Gegenleistung in vollem Umfang auch dann zu entrichten hat, wenn er das Bestellte Catering und Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
STREET FOOD TRAILER CATERING ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Wenn höhere Gewalt, Arbeitskämpfe (Aussperrung und Streik), durch die nicht nur eine Leistungsverzögerung eintritt, oder andere von uns nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen oder unzumutbar erschweren, sind wir zu einem Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei berechtigtem Rücktritt hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz.
6. Mängel
Beanstandungen des Kunden wegen Mängeln oder Mengenabweichungen von uns zur Verfügung gestellten Einrichtungen, Catering sind unverzüglich gegenüber STREET FOOD TRAILER CATERING anzuzeigen. Bei nicht rechtzeitiger Rückmeldung gelten die Leistungen von uns als genehmigt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.
7. Zahlungsbedingungen
Für unsere Vorleistungen erlauben wir uns, Ihnen bei Auftragsbestätigung eine Anzahlung von 25 % der voraussichtlichen
Gesamtsumme in Rechnung zu stellen. Die Anzahlung wird nach Bestätigung der Auftragsbestätigung bindend 14 Werktagen Fällig.
Sollte der Leistungstermin nach 14 Werktagen liegen bei Auftragsbestätigung, wird der Gesamte Rechnungsbetrag mit Ausstellung der Auftragsbestätigung bindend in 3 Werktagen Fällig. STREET FOOD TRAILER CATERING macht von diesem Recht Gebrauch und ist die gesamte Rechnungssumme nicht 14 Tage nach Zugang einer entsprechenden Aufforderung an den Kunden, spätestens jedoch 14 Tage vor der Veranstaltung eingegangen, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag und zur Geltendmachung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung berechtigt.
Bei der Zahlungsanweisung sind das Datum, Name und Rechnungsnummer anzugeben. Die Gesamte/Restzahlung der Rechnungssumme ist 14 Werktagen vor Leistungsdatum Fällig.
8. Haftung
Der Auftraggeber haftet für alle Schäden an den Trailer und/oder Inventar die durch Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden.
Wir haften für Schäden beim Kunden durch Pflichtverletzungen an anderen Rechtsgütern als Leben, Körper oder Gesundheit nur bei einer Verursachung in Folge grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes. Entstehen die Schäden durch eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, haften wir auch im Falle einfacher Fahrlässigkeit.
9. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG). Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Der Kunde kann gegenüber Forderungen an uns nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen bzw. insoweit ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ungültig oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben der Vertrag als Ganzes und die übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen wirksam. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die ungültige/undurchführbare Bestimmung vom Beginn der Ungültigkeit/ Undurchführbarkeit an unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen durch eine wirtschaftlich möglichst gleichartige Bestimmung zu ersetzen. Entsprechendes gilt für Lücken.
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EUER STREET FOOD TRAILER CATERING TEAM